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MEDIATION

Ziel der Mediation

Mediation soll den Parteien helfen, einen sachlichen Konflikt im persönlichen Gespräch, mithilfe eines Mediators zu lösen. Dadurch können Gerichtsverfahren vermieden werden, was nicht nur die Justiz entlastet, sondern zusätzlich erhebliche Kosten spart.

Wissen zum Mediationsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung geschaffen. Das verdeutlicht, dass der Gesetzgeber ein starkes Interesse an Mediation hat. Das Gesetz regelt unter anderem die fachliche und persönliche Eignung eines Mediators.

Mediation ist freiwillig

Es kann Sie niemand zwingen an einer Mediation teilzunehmen. Wenn Sie sich damit nicht anfreunden können ist das nicht schlimm. Denn die Mediation lebt von der Freiwilligkeit der Konfliktpartner, wobei es in manchen Bundesländern die Regelung gibt, wonach sich bestimmte Konfliktparteien bei Streitigkeiten erst an einen Schiedsmann wenden müssen, bevor sie vor Gericht gehen können.

Mediator - neutral und verschwiegen

Gerichtsverhandlungen sind oft öffentlich und nicht selten nehmen Schulklassen aus Lehrzwecken daran teil. Dies ist bei einem Mediator undenkbar, er ist alleine schon durch das Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hilft Ihnen dabei unabhängig und neutral Ihren Konflikt zu lösen.

Schnell und effektiv

Anders als ein Gerichtsstreit, der sich mehrere Wochen, Monate oder sogar Jahre hinziehen kann, kann eine Mediation Ihren Konflikt bereits in wenigen Tagen lösen.

Ergebnis ist bindend

Auch wenn bei der Mediation kein Gerichtsurteil erwirkt wird, entsteht am Ende einer Mediation ein Vertrag zwischen zwei volljährigen Parteien. Falls dieser Vertrag nicht eingehalten werden sollte, kann dagegen prozessiert werden.

Oft günstiger als Gerichtsverfahren

Wie schon erwähnt kann sich ein Gerichtsstreit bis zu Jahren hinziehen. Alleine an dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass eine Mediation bei Weitem günstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Bei der Mediation wird der Kosten- und Zeitrahmen im Vorfeld festgelegt und am Ende werden sich die Kosten in der Regel geteilt.

Alle Rechtswege bleiben offen

Falls eine Mediation Ihren Konflikt nicht löst, bleibt Ihnen der Rechtsweg selbstverständlich offen.

Güterichtermodell - Mediation bei Gericht

Auch eine gerichtsinterne Streitschlichtung ist möglich. Bei Gericht heißt der Mediator Güterichter. Er darf beraten, den Parteien Lösungen vorschlagen und – im Unterschied zu den Mediatoren – rechtliche Empfehlungen geben.

Urteile darf er nicht fällen, kann aber einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren. Die Güteverhandlung vor dem Güterichter wird nur protokolliert, wenn alle Parteien zustimmen. Das Güterichtermodell gibt es seit Ende 2011.

Der Güterichter ist befugt die Parteien zu beraten, Lösungen vorzuschlagen und rechtliche Empfehlungen zu geben. Er kann einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren, allerdings darf er keine Urteile fällen. Die Protokollierung entfällt, wenn die Parteien nicht zustimmen.

Streitkultur

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Methodik

  • Ermittlung der zu lösenden Probleme (Bestandsaufnahme)
  • Vereinbarung zum Ablauf der Mediation festlegen (Arbeitsschritte)
  • Konfliktfeldbearbeitung (Interessensfindung hinter den Positionen)
  • Jeweilige Situation der Konfliktpartner berücksichtigen
  • Teilnehmerorientierte und zielführende Prozessführung
  • Lösungen gemeinsam erarbeiten, bewerten und umsetzen

Ziele

  • Konflikte frühzeitig wahrnehmen
  • Handlungskompetent Konflikte durchlaufen
  • Nachhaltige Langzeitwirkung
  • Umgang mit vergangenen, nicht gelösten Konflikten
  • Umgang mit gegenwärtigen Konflikten
  • Umgang mit eskalierenden Konflikten

Zielgruppe

  • Unternehmen
  • Institutionen
  • Mitarbeiter
  • Führungskräfte
  • Teams
  • Schule
  • Nachbarschaft
  • Mieter / Vermieter
  • Paare (Ehe/Scheidung)
  • Familie und Verwandte (Erbschaftsstreitigkeiten, etc.)
  • Täter/Opfer (Ausgleich)

Kriterien

  • Diskussionen oder Verhandlungen sind festgefahren
  • Meinungsverschiedenheiten bei den Konfliktpartnern
  • Suche nach einer fairen Lösung bei den Konfliktpartnern
  • Neben sachlichen Themen sind auch persönliche Themen Ursache des Konfliktes
  • Eigene Verhandlungen, Schlichtung etc. sind nicht möglich oder ohne Ergebnis
  • Eigene Versuche durch Dritte zu vermitteln sind gescheitert
  • Ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll vermieden werden